Richtlinien
Prinzipiell müssen ein Cache, seine Stationen und der Start von anderen Caches mindestens 161 Meter entfernt sein. Stationen vom gleichen Cache (nicht vom gleichen Besitzer), dürfen untereinander so nahe zusammenliegen ,wie man möchte.
Abstandsrichtlinien
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Die Startkoordinaten
Sofern an den Startkoordinaten etwas versteckt wurde (“physische Station”), müssen diese zu folgenden Fremdstationen mindestens 161 Meter Abstand halten. Startkoordinaten anderer Caches, Stages anderer Caches (in beiden Fällen sofern dort etwas versteckt wurde) und natürlich zum Final anderer Caches.
Ist dagegen an den Startkoordinaten nichts versteckt, also z.B. beliebige Referenzkoordinaten eines Rätselcaches oder es ist dort nur eine Frage anhand vorhandener Informationen zu beantworten (“virtuelle Station”), gehen diese nicht in die Abstandsprüfung ein. Referenzkoordinaten eines Rätselcaches sollten jedoch nicht auf die Startkoordinaten anderer Caches fallen, da das auf Karten nicht so schön aussieht.
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Die physischen Stationen
Die Koordinaten müssen zu folgenden Fremdstationen 161 Meter Abstand halten. Startkoordinaten anderer Caches, Stationen anderer Caches (in beiden Fällen sofern dort etwas versteckt wurde) und natürlich zum Final anderer Caches. An einer Station gibt es eine Koordinate oder einen Hinweis zu finden. Das Objekt an dieser Stelle ist vom Cache-Owner extra platziert worden (Beispiel: Filmdose mit Folgekoordinate, laminierte Variablenangabe “A=100”). Dadurch ist es ein Punkt, der nicht durch mehrere Caches gleichzeitig benutzt werden kann.
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Der Cache
Dessen Koordinaten müssen zu folgenden Fremdstationen 161 Meter Abstand halten: Startkoordinaten anderer Caches, Stationen anderer Caches (in beiden Fällen sofern dort etwas versteckt wurde) und natürlich zum Final anderer Caches.
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Die anderen Wegpunkte
Dazu gehören die Typen Virtual Stage (virtuelle Station), Trailhead (Startpunkt), Parking Area (Parkplatz) und Reference Point (Referenzpunkt). Sie werden nicht auf irgendwelche Abstände geprüft.
Ausnahmen von der Regelung
Sie werden als solche behandelt und können nicht von vorneherein eingefordert werden. Die Abwägung, ob ein Grund für eine Ausnahme vorliegt, muss auf jeden Fall den Reviewern überlassen werden. Der alleinige Grund, dass andere, unter Umständen ähnliche Caches auch freigeschaltet wurden, ist kein Argument für eine Freischaltung. Weitere Argumente, die wir nicht akzeptieren sind folgende:
- Es besteht keine Verwechselungsgefahr mit anderen Stages, obwohl die 161 Meter unterschritten werden.
- Der Besitzer des anderen Caches hat sein Einverständnis zur Unterschreitung des Mindesabstandes gegeben.
- Der andere Cache gehört mir ebenfalls.
- Um den Weg zwischen den beanstandeten Stages zurückzulegen, muss man mehr als 161 gehen, obwohl Abstand per Luftlinie weniger als 161 Meter ist.
- Die Stadt/Gegend ist es eh schon so eng mit Caches zugepflastert. Anders kann man da keinen Cache mehr legen.
Durch diese Regel hat also jeder Cache ein Exklusivrecht auf einen oder mehrere bestimmte Orte: Wird einer dieser Orte den Cachern bereits durch einen Cache gezeigt, dann muss dort nicht noch ein weiterer Cache gelegt werden.
Quelle: GC-REVIEWER.DE – Informationen der deutschen Geocaching.com-Reviewer